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BetriebsmedizInKarlsruhe
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E-Mail: betriebsmedizinkarlsruhe@online.de
Betriebsmedizinkarlsruhe ist eine Abteilung der Medizinkarlsruhe.de – überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft für Allgemeine und Innere Medizin. Alle Infos zu unseren Praxen und unserem hausärztlichen Leistungskatalog finden sie hier.
Wir betreuen Sie betriebsmedizinisch in Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner, dem Arbeitsmedizinischen Zentrum Karlsruhe:
AZK – Arbeitsmedizinisches Zentrum Karlsruhe
https://www.arbeitsmedizinisches-zentrum-karlsruhe.de/
Dr. med. Denise Kurali
Fachärztin für Arbeitsmedizin, Fachärztin für Allgemeinmedizin
Zimmerstraße 6
76137 Karlsruhe
Telefon: 0721/1611881
Telefax: 0721/1611884
E-Mail: info@arbeitsmedizin-zk.de
Ihre Gesundheit am Arbeitsplatz im Fokus
Die Arbeits- oder auch Betriebsmedizin spielt eine zentrale Rolle dabei, die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter*innen am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Sie befasst sich mit der Prävention, Erkennung und Behandlung von Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsstörungen.
Das sind die Aufgaben und Ziele der Betriebsmedizin
- Gesundheitsschutz: Sicherstellung sicherer und gesunder Arbeitsbedingungen durch regelmäßige Arbeitsplatzbegehungen und Risikoanalysen.
- Prävention: Vermeidung von arbeitsbedingten Erkrankungen und Unfällen durch präventive Maßnahmen wie Impfungen, Schulungen und Ergonomieberatung.
- Gesundheitsförderung: Förderung der allgemeinen Gesundheit der Mitarbeiter durch Programme zu Ernährung, Bewegung und Stressbewältigung.
- Beratung: Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie zu individuellen gesundheitlichen Anliegen.
- Rehabilitation: Unterstützung bei der Wiedereingliederung nach längerer Krankheit oder Verletzung durch arbeitsmedizinische Begleitung und Anpassung des Arbeitsplatzes.
Unser Angebot
Wir betreuen kleine bis mittelgroße Unternehmen in Karlsruhe und Umgebung.
Unsere betriebsmedizinischen Dienstleistungen umfassen:
- Betriebsärztliche Betreuung: Regelmäßige Sprechstunden und Untersuchungen vor Ort.
- Impfungen und Reiseberatung: Schutzimpfungen und Beratung für berufliche Reisen.
- Ergonomieberatung: Optimierung der Arbeitsplatzgestaltung zur Vermeidung von körperlichen Belastungen.
- Schulungen und Workshops: Fortbildungen zu Themen wie Stressmanagement, gesunde Ernährung und Erste Hilfe.
- Gefährdungsbeurteilungen: Die Identifikation und Bewertung von Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz erfolgt durch Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit und bietet für uns die Grundlage für weitere Maßnahmen.
Betriebsarzt:
Christian Hauf, M. Sc.
Facharzt für Allgemeinmedizin
Facharzt für Anästhesie und Intensivmedizin
Notfallmedizin
Betriebsmedizin (i.Wb.)
Master of Science in Healthcare Management
Reisemedizin und Gelbfieberimpfung
Rechtliche Grundlagen
In Deutschland ist die arbeitsmedizinische Betreuung und die Durchführung der notwendigen Maßnahmen zum Arbeitsschutz im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) geregelt. Die einschlägigen Paragrafen für die Rechtsgrundlage sind:
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- § 3 Aufgaben der Betriebsärzte
- § 6 Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Diese beiden Paragrafen legen die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Betriebsärzte sowie der Fachkräfte für Arbeitssicherheit fest und bilden die rechtliche Grundlage für die arbeitsmedizinische Betreuung in Deutschland.
Außerdem gibt es die sog. ArbMedVV (Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge), die spezifische Regelungen zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen enthält.
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
- § 2 Grundsätze der arbeitsmedizinischen Vorsorge
- § 3 Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge
Diese Paragraphen der ArbMedVV konkretisieren die Pflichten der Arbeitgeber zur Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen und zur Bereitstellung von arbeitsmedizinischer Betreuung.
Durch diese gesetzlichen Regelungen wird sichergestellt, dass Unternehmen in Deutschland die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter im Arbeitsumfeld umfassend schützen und fördern.
Einteilung der Betriebe nach DGUV Vorschrift 2
1. Gruppe 1: Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten
- Diese Betriebe können eine alternative bedarfsorientierte Betreuung in Anspruch nehmen. Hierbei erfolgt eine Grundbetreuung durch eine sicherheitstechnische und betriebsärztliche Beratung.
2. Gruppe 2: Betriebe mit mehr als 10 und bis zu 50 Beschäftigten
- Für diese Betriebe wird ebenfalls eine alternative Betreuung angeboten, die an die spezifischen Bedürfnisse des Betriebs angepasst ist. Sie müssen sich regelmäßig über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz informieren und bei Bedarf Fachkräfte hinzuziehen.
3. Gruppe 3: Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten
- Diese Betriebe benötigen eine Regelbetreuung. Die Grundbetreuung erfolgt hier durch festgelegte Einsatzzeiten von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit. Die Einsatzzeiten richten sich nach der Gefährdungsbeurteilung und der Gefährdungsklasse des Unternehmens.
Betreuungskonzepte
- Grundbetreuung: Beinhaltet die allgemeinen Aufgaben der Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit. Diese umfassen unter anderem die Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung, die Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen und -abläufen sowie die Schulung der Mitarbeiter.
- Betriebsspezifische Betreuung: Ergänzt die Grundbetreuung und richtet sich nach den spezifischen Gefährdungen und Bedürfnissen des Betriebs. Dies kann zusätzliche Untersuchungen, spezielle Schulungen oder gezielte Maßnahmen zur Gesundheitsförderung umfassen.
Die genaue Umsetzung der DGUV Vorschrift 2 erfolgt in Absprache mit den zuständigen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, die auch die Überwachung und Beratung der Betriebe sicherstellen.
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